Nutzungsbedingungen

1 Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen für die Nutzung von der Anwendung Evocom AI zwischen der Evocom Informationssysteme GmbH, mit Sitz in Waiblingen („Evocom“) und ihren Kunden („Kunde“). Evocom AI ist eine innovative Anwendung, die Unternehmen den Einsatz von KI-Lösungen als Betriebsmodell bietet und dadurch Automatisierungen ermöglicht. Sie wird als Software -as-a-Service-Anwendung in dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken.

2 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Diese AGB finden Anwendung auf alle Verträge, Leistungen und Angebote der Evocom Informationssysteme GmbH im Zusammenhang mit Evocom AI. Sie sind Bestandteil aller Verträge zwischen Evocom und dem Kunden und gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

(2) Das Leistungsangebot von Evocom richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht gestattet.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Evocom ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Evocom Leistungen in Kenntnis der Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen durch Evocom sind jederzeit zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Leistungsänderungen, Änderung der Leistung von Dritten oder wesentlicher technischer Neuerungen, die eine Anpassung erforderlich machen.

(5) Evocom teilt dem Kunden Änderungen mindestens zwei (2) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten über Evocom AI-Anwendung klar und verständlich mit. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von sechs

(6) Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde deren Geltung ausdrücklich, z.B. per Klick, zustimmt. Widerspricht der Kunde oder gibt keine ausdrückliche Zustimmung ab, bleiben die bisherigen Bedingungen in Kraft. In diesem Fall kann Evocom das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Änderungsdatum ordentlich kündigen.

(6) Der Vertrag zwischen Evocom und dem Kunden besteht aus der Beauftragung, diesen AGB sowie etwaigen weiteren vereinbarten Ergänzungsbedingungen.

(7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden gegenüber Evocom bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail), es sei denn, der Vertrag oder das Gesetz schreiben zwingend eine strengere Form vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

3 Abschluss

(1) Alle Angebote von Evocom sind freibleibend.

(2) Der Vertrag zwischen Evocom und dem Kunden kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt auch durch Kauf über den Microsoft-Store.

(3) Für die Leistungserbringung in der EU und EWR ist es zwingend erforderlich, dass die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO durch den Kunden akzeptiert wird und diese zwischen den Parteien wirksam vereinbart wird. Dies ist per E-Mail oder über ein Abschlussformular über die Website möglich.

4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Anwendung Evocom AI“ im vertraglich vereinbarten Funktionsumfang durch Evocom an den Kunden in Form einer Software-as-a-Service (SaaS) über einen Browser mit Internetverbindung. Evocom AI ermöglicht den Einsatz von Multi-KI-Agenten für Chats und Automatisierungen. Der Kunde kann diese KI-Agenten mit Knowledgebases und Integrationen (API-Endpunkten) verbinden und nutzen. Ein zentraler Assistent unterstützt bei der Konfigurationen von KI-Agenten.

(2) Evocom gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Anwendung während der Vertragslaufzeit und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktions- und Nutzungsumfang der Anwendung ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Leistungsumfang. Durch stetige Weiterentwicklung entstehen neue Funktionen, die nach interner Freigabe in der Produktivanwendung verfügbar sind.

(3) Der Quellcode der Software ist kein Vertragsgegenstand.

(4) Evocom ist berechtigt, die Anwendung jederzeit zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Evocom wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über wesentliche Updates informieren.

(5) Installationsleistungen, Einweisungen und Schulungen sind nicht Bestandteil der Standardleistungen und werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen Evocom und dem Kunden erbracht und sind grundsätzlich vergütungspflichtig.

(6) Zur kontinuierlichen Verbesserung der Anwendung analysiert Evocom AI anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten aus der Gesamtanwendung. Diese Erkenntnisse dienen der Optimierung von Funktionen, Benutzererlebnis und Agentenlogik. Der Kunde willigt ein, dass Evocom solche Daten im Einklang mit den Datenschutzvorgaben auch zur Weiterentwicklung der KI-Funktionalitäten verwenden darf. Personenbezogene oder eindeutig unternehmensbezogene Inhalte werden dabei nicht verarbeitet. Einzelheiten sind unter Ziffer 8 geregelt.

5 Testversion, Registrierung und Account

(1) Evocom bietet dem Kunden die Möglichkeit, eine zeitlich begrenzte, kostenlose Testversion der Anwendung zu nutzen. Während dieser Testphase stehen dem Kunden unbegrenzt viele Nutzer zur Verfügung, jedoch mit einem begrenzten Verbrauchsbudget für die Nutzung.

(2) Für die Testversion übernimmt Evocom keinerlei Wartungs- und/oder Supportverpflichtungen. Evocom macht keine Zusagen zur Mangelfreiheit der Testversion und gibt keine entsprechenden Garantien ab. Die Gewährleistung beschränkt sich im Rahmen der Testversion auf arglistig verschwiegene Sach- und Rechtsmängel.

(3) Die Registrierung für einen Account ist nur juristischen Personen und Gewerbetreibende erlaubt und darf nur von einer namentlich genannten, zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden berechtigten natürlichen Person vorgenommen werden. Für die Registrierung ist ein Microsoft-Geschäftskonto (Entra Id) erforderlich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung und des Onboardings wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Zugangsdaten zu seinem Account vor unberechtigtem Zugriff Dritter angemessen zu schützen.

6 Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Drittanbietern

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass die Anwendung auf KI-Systeme von Drittanbietern (insbesondere sog. Large Language Models – LLM) oder sowie über Schnittstellen zu Drittanwendungen zurückgreift. Evocom ist Anbieter der Gesamtanwendung im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Der Kunde ist Nutzer der Anwendung; soweit er eigene Integrationen hinzufügt oder Konfigurationen vornimmt, kann er nach Maßgabe der KI-VO als Anbieter oder Betreiber gelten.

(2) Der Kunde erkennt an, dass etwaige Auswertungen oder Ergebnisse der Anwendung, die auf LLMs der Drittanbieter zurückgreifen, lediglich auf Wahrscheinlichkeiten beruhende Annahmen sind und deren Qualität insbesondere von der Qualität der vom Kunden eingespeisten Inputdaten abhängt. Zur vertragsgegenständlichen Leistung zählt daher explizit nicht die Richtigkeit der Auswertungen der Anwendung. Evocom übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Ergebnisse; sie sind nicht Bestandteil der geschuldeten Hauptleistung. Der Kunde ist verpflichtet, alle mit der Anwendung erzielten Auswertungen und Ergebnisse eigenverantwortlich zu überprüfen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ergebnisse auf LLMs von Drittanbietern oder anderen Integrationen beruhen. Der Kunde stellt sicher, dass seine eigenen Nutzer über die möglichen Fehler generativer KI aufgeklärt werden und führt erforderliche Schulungen gemäß Art. 4 Abs. 3 KI-VO eigenverantwortlich durch. Unterlässt der Kunde dies, stellt er Evocom von hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Evocom empfiehlt hierzu die Implementierung eines ‚Human-in-the-Loop‘-Prozesses.“

(3) Auch bei Ergebnissen die durch den Einsatz von Integrationen, Werkzeugen oder sonstigen API-Endpunkten gelten diese Pflichten – unabhängig davon, ob diese durch Evocom oder den Kunden bereitgestellt werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sicherzustellen, dass die Nutzung der Anwendung den eigenen Anforderungen entspricht und die daraus resultierenden Auswertungen ordnungsgemäß geprüft werden.

(4) Evocom wird im Rahmen der Vereinbarungen mit den LLM-Anbietern darauf hinwirken, dass die KI-Systeme auf Servern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betrieben werden. Gegebenenfalls können technische Gründe der LLM-Anbieter es erfordern, dass Serverstandorte in den USA oder anderen Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums genutzt werden müssen. In diesem Fall wird Evocom die Übermittlung von personenbezogenen Daten auf eine Grundlage der Art. 44 ff. DSGVO (d.h. Standardvertragsklauseln oder einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission) stützen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Datenbestände und andere Informationen, die bei der Nutzung der Anwendung entstehen, an die LLM-Anbieter oder sonstige Drittanbieter übermittelt und von diesen verarbeitet werden. Der Kunde kann den Zugang für seine Benutzer zentral in der Anwendung steuern und eigene Integrationen (von LLMs und internen / externen Funktionen) hinzufügen. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingespeisten Daten verantwortlich. Evocom und der Kunde schließen eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO, in der Einzelheiten geregelt werden. Evocom haftet nicht für Verstöße des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit den eingespeisten Daten. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich.

(5) Evocom hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung sowie den Umfang der von den LLM- oder Drittanbietern bereitgestellten Dienste oder sonstigen Integrationen. Diese können von den Drittanbietern jederzeit geändert oder eingestellt werden und dadurch die Leistungen von Evocom AI beeinträchtigen. Führt eine Änderung oder Einstellung zu einer wesentlichen Einschränkung der vertraglichen Hauptleistung, wird Evocom – soweit möglich – eine gleichwertige Alternative bereitstellen. Ist dies nicht möglich, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ziffer 15 gilt entsprechend.

(6) Evocom hat keinen Einfluss auf die technische Gestaltung, den Funktionsumfang oder die Verfügbarkeit der von Drittanbietern bereitgestellten KI-Systeme oder Integrationen..

(7) Die meisten LLM-Anbieter und Drittanbieter versichern, dass Kundendaten, die durch die Nutzung der Anwendung entstehen und an LLM-Anbieter oder Drittanbieter übermittelt werden, nicht zum Training der KI-Modelle der LLM-Anbieter verwendet werden. Es obliegt dem Kunden zu überprüfen, ob verwendete Modelle diesbezüglich ihrem Anspruch genügen. In Evocom AI existiert eine Liste aktuell verfügbarer Modelle.

(8) Evocom erhebt systemseitige Betriebs- und Nutzungsdaten im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung der Anwendung. Diese werden ausschließlich in anonymisierter oder aggregierter Form zur Optimierung und Weiterentwicklung der Plattform verarbeitet (vgl. Kapitel 13 und 18).

(9) Evocom AI wird nicht für Anwendungsfälle angeboten, die zu einer Einstufung als Hochrisiko-KI-System nach Art. 6 KI-VO führen. Der Kunde versichert, die Anwendung nicht in einem solchen Kontext zu nutzen, und ist verpflichtet, Evocom unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich der Verwendungszweck ändert oder eine Hochrisiko-Einstufung droht. Evocom ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt.

7 Verfügbarkeit und Service Levels

(1) Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Anwendung technisch nicht realisierbar ist. Evocom bemüht sich jedoch, die Anwendung möglichst konstant verfügbar zu halten.

(2) Evocom AI ist zu 99% im Monatsmittel verfügbar. Diese Service Level Agreement (SLA) bezieht sich auf die reine Netzwerkverfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt (Routerausgang Azure Rechenzentrum in Europa).

(3) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Evocom liegen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Störungen bei Drittanbietern, Stromausfälle, höhere Gewalt, Fehlbedienung oder vertragswidriger Gebrauch durch den Kunden).

(4) Evocom wird den Kunden rechtzeitig im Voraus über geplante Wartungszeiten informieren.

8 Nutzung von Betriebs- und Performancedaten gemäß Data Act

(1) Datenkategorien und Transparenz: Im Rahmen der Nutzung der Anwendung „Evocom AI“ verarbeitet Evocom folgende Datenarten:
a) Protokolle und Prozessdaten zur Nutzung und Funktionsweise der Anwendung und der integrierten KI-Agenten (etwa Logfiles, technische Prozessparameter),
b) Metadaten wie Nutzungsverhalten, Performance-, Diagnose- und Fehlerdaten zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung,
c) Datensätze, die der Kunde im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit erzeugt, modifiziert oder eingibt (z.B. in Knowledgebases, via API oder Konfiguration)
Die genaue Beschreibung von Art und Umfang dieser Datenkategorien sowie deren Verarbeitungsrahmen ist in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung (bzw. im Datenverzeichnis/Anhang) enthalten und wird auf Anfrage bereitgestellt.

(2) Nutzung durch Evocom: Evocom ist berechtigt, während und nach der Vertragslaufzeit aggregierte oder anonymisierte Metadaten und Prozessdaten, die bei Nutzung der Anwendung anfallen, zur Optimierung bestehender Funktionen, zur Weiterentwicklung eigener (KI-) Dienste sowie zu statistischen und analytischen Zwecken zu verarbeiten. Eine wirtschaftliche Beteiligung des Kunden an diesen Erkenntnissen oder deren Verwertung ist ausgeschlossen.

(3) Erweiterte Datennutzung mit Zustimmung und Vergütung: Soweit Evocom beabsichtigt, nicht-anonymisierte, identifizierbare oder auf den Kunden (oder dessen Nutzer/Kunden) rückführbare Daten über die Vertragserfüllung hinaus, etwa für Trainingszwecke von KI-Modellen, Produktentwicklung oder sonstige eigene Zwecke zu nutzen, bedarf dies der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung des Kunden. Nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung besteht ggf. ein Anspruch des Kunden auf Vergütung oder wirtschaftliche Beteiligung.

(4) Datenzugang und Portabilität: Der Kunde hat jederzeit das Recht, sämtliche von ihm gespeicherten vertragsbezogenen Daten einschließlich der zugehörigen Metadaten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, JSON) zu erhalten. Evocom stellt die Übermittlung spätestens binnen 30 Kalendertagen nach Zugang des entsprechenden Verlangens sicher und unterstützt den Kunden bei einem etwaigen Anbieterwechsel (z.B. Dokumentation, Support während einer Übergangszeit). Die hierfür entstehenden Aufwände werden gemäß Ziffer 12 abgerechnet.

(5) Vertragsbeendigung / Exit-Szenario: Nach Vertragsende kann der Kunde binnen 6 Wochen die Übertragung oder Löschung sämtlicher seiner im System gespeicherten Daten verlangen, sofern und solange Evocom nicht durch gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Aggregierte oder anonymisierte Daten gemäß Abs. 2 bleiben hiervon unberührt. Details zu Ausgestaltung, Fristen und zur Datenlöschung werden partnerschaftlich und transparent im Rahmen eines separaten Exit-Verfahrens geregelt.

(6) Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeit, Datenschutz: Evocom verpflichtet sich, alle vom Kunden als besonders schützenswert bezeichneten Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im zuvor vereinbarten Rahmen zu verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO sowie nach Maßgabe der jeweils abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

(7) Missbrauchsverbot und Fairness: Diese Regelung verfolgt das Ziel einer transparenten, fairen und ausgewogenen Gestaltung der Nutzungsbeziehung im Sinne des Data Act. Evocom verpflichtet sich, keine Bestimmungen zu verwenden, die den Kunden entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bei Datenübertragungen orientieren sich die Parteien an von der EU-Kommission empfohlenen Vertragsmustern (sowohl MCTs/SCCs für Cloud-Computing-Verträge)

9 Support- und Wartungsleistungen

(1) Evocom bietet Support via E-Mail (fragen Sie ihren Ansprechpartner) oder Webformular an. E-Mails werden von Montag bis Freitag (i.d.R. von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Servicezeiten) bearbeitet und zeitnah beantwortet.

(2) Fehler werden nach den folgenden Maßgaben behoben: Unerhebliche Beeinträchtigungen (z.B. unerwünschte, aber schließbare Fehler; Rechtschreibfehler): Behebung nach Wahl von Evocom mit einer Umgehungslösung oder im Rahmen eines geplanten Updates. Erhebliche Herabsetzung der Brauchbarkeit (z.B. Ausfall zentraler Funktionalitäten): Behebung durch Evocom in kurzer aber angemessener Zeit mit einer Umgehungslösung oder einem Patch.

(3) Evocom wird eine regelmäßige, Sicherung der Daten aller Kunden vornehmen. Ein Wiedereinspielen der Daten eines vorherigen Stands ist nur im Falle eines durch Evocom verursachten Datenverlustes geschuldet.

10 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der von Evocom geschuldeten Leistungen notwendigen und zumutbaren Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erfüllen.

(2) Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, Störungen im Betrieb der Anwendung Evocom AI unverzüglich an Evocom zu melden und die Anwendung durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Zugangsdaten geschützt zu verwahren. Wahrheitsgemäße Angaben bei der Registrierung und Nutzung zu machen und diese stets aktuell zu halten. Sicherstellen, dass Benutzer über die notwendigen Rechte verfügen, um hochgeladenen Daten in Evocom AI und anderen Dienstleistern (Integrationen) zur vertragsgemäßen Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Seine eigenen Nutzer über die möglichen Fehler und Ungenauigkeiten generativer KI aufzuklären und die Verantwortung für die Überprüfung der Nutzungsergebnisse zu tragen.

(3) Die Nutzung der Anwendung für rechtswidrige und strafbare Zwecke ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Anwendung zur Generierung oder Speicherung von pornographischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, sexistischen, rassistischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten zu verwenden.

(4) Der Kunde ist für sämtliche von ihm hochgeladenen Daten selbst verantwortlich. Evocom führt keine Prüfung der Vollständigkeit, der Plausibilität oder des Inhalts der über den Account hochgeladenen Daten durch.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung seines Zugangs zur Anwendung, seiner Systeme und Schnittstellen zu treffen. Dazu gehören insbesondere: der Schutz der Zugangsdaten, die Nutzung starker Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) sowie die regelmäßige Prüfung und Limitierung der Nutzerrechte. Evocom haftet nicht für Schäden, die infolge unzureichender Sicherheitsvorkehrungen beim Kunden entstehen, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Evocom verursacht.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften, insbesondere der EU, der USA und des Vereinigten Königreichs, sowie etwaige Embargovorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, sicherzustellen, dass keine gesperrten oder sanktionierten Personen oder Organisationen Zugriff auf die Anwendung oder damit verbundene Daten erhalten.

(7) Evocom ist berechtigt, den Zugang zur Anwendung bzw. zum Account ganz oder teilweise, vorübergehend auszusetzen bzw. den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich dieser AGB, insbesondere der vorstehenden Nutzungsregeln, verletzt. (Bei Missachtung gelten die Freistellungspflichten gemäß Kapitel 12)

11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, an Evocom die im Rahmen der Bestellung vereinbarte Vergütung zu zahlen.

(2) Die Vergütung für die Nutzung der Anwendung Evocom AI setzt sich grundsätzlich aus einer pro Benutzer pro Monat abgerechneten Grundgebühr („benutzerbezogene Nutzungsgebühr“) und zusätzlichen Verbrauchskosten zusammen. Die benutzerbezogene Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig. Sie wird erstmals bei Vertragsschluss und anschließend vor Beginn des jeweiligen Vertragsmonats (bei monatlicher Abrechnung) oder Vertragsjahres (bei jährlicher Abrechnung) in Rechnung gestellt.

(3) Zur Verrechnung anfallender Verbrauchskosten, beschafft der Kunde ein angemessenes Guthaben, gegen welches die laufenden Verbräuche gebucht werden.

(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überwachung und Steuerung seines Ressourcenverbrauchs (z. B. Token, Agentenläufe, Kombinierte Internet-Suche, Dokument-Verarbeitung, …). Evocom stellt technische Steuerungs- und Analysemöglichkeiten (z. B. Budgetgrenzen, Monitoring, Limitierungen) zur Verfügung. Eine Haftung von Evocom für Kostenüberschreitungen, die durch mangelnde Kontrolle oder versehentliche Nutzung durch den Kunden oder dessen Nutzer entstehen, ist ausgeschlossen.

(5) Die vereinbarte Vergütung kann von Evocom jährlich nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) angemessen angepasst werden. Eine Anpassung kann frühestens nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten erfolgen (bei Jahresvertrag).

(6) Leistungen, die in einem Angebot nicht aufgeführt sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist zwischen den Parteien abzustimmen.

(7) Gegen Forderungen von Evocom kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

12 Vergütung für Datenbereitstellung nach Data Act

(1) Die Bereitstellung der Nutzungsdaten gegenüber dem Kunden (Nutzer) erfolgt unentgeltlich gemäß Art. 4 Data Act.

(2) Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Daten an von ihm benannte Dritte übermittelt oder werden vom Kunden gesonderte Verarbeitungs- oder Aufbereitungsschritte verlangt, kann Evocom hierfür eine angemessene Vergütung gemäß Art. 9 Data Act verlangen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Grundsätzen der Fairness, Angemessenheit und Nichtdiskriminierung.

(3) Ist der Dritte ein KMU oder eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, wird die Vergütung die tatsächlichen Kosten der Bereitstellung nicht überschreiten.

13 Rechteeinräumung und Geistiges Eigentum

(1) Evocom räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Anwendung Evocom AI in der jeweils aktuellen Version durch die vertraglich vereinbarte Anzahl an autorisierten Nutzern zu nutzen. Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Evocom. Eine physische Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.

(2) Der Kunde darf die Anwendung ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige Eingriffe sind unzulässig, soweit nicht gesetzlich erlaubt (§ 69e UrhG). Eine weitergehende Nutzung der Anwendung durch den Kunden ist nicht gestattet. Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt im SaaS-Betrieb nicht.

(3) Für die Installation und den Betrieb der Anwendung im Azure-Mandanten des Kunden gelten besondere Regelungen. Der Kunde ist berechtigt, die Anwendung ausschließlich gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu verwenden zu verbreiten und im Outsourcing auf Azure zu hosten. Die Integrität der Anwendung sowie deren Funktionalität müssen in vollem Umfang gewahrt bleiben.

(4) Etwaige von Evocom verwendete Open-Source-Software unterliegt eigenen Lizenzbedingungen, deren Inhalt diesen AGB vorgeht. Evocom haftet für diese Komponenten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Anwendung kann Integrationen, Programmbibliotheken oder Module enthalten, die von Drittanbietern oder als Open-Source-Software bereitgestellt werden. Evocom übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Funktionsweise dieser externen Komponenten. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste durch Dritte können die Leistung von Evocom AI beeinträchtigen. Evocom ist berechtigt, diese Komponenten zu ersetzen oder zu entfernen, sofern der Gesamtfunktionsumfang für den Kunden in zumutbarer Weise erhalten bleibt.

(6) Alle Rechte, Titel und Interessen an den vom Kunden durch die Nutzung der Anwendung eingegebenen oder erzeugten Daten verbleiben beim Kunden. Evocom ist berechtigt, aggregierte und irreversibel anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung und Analyse der Anwendung systematisch zu analysieren und zu verwenden insbesondere Nutzungsmetriken, Anfragenmuster, Benutzerintentionen, agentenbezogene Konfigurationen sowie semantische Entitäten und Aufgabenstellungen. Eine Rückführung auf einzelne Personen oder Unternehmensinhalte ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für pseudonymisierte Daten.

(7) Unbeschadet der Regelungen zur Vertraulichkeit ist es Evocom untersagt, die Kundendaten auf Dritte zu übertragen oder diesen offen zu legen, es sei denn, dies ist zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen (z.B. Weitergabe an LLM- oder Drittanbieter zur Verarbeitung) erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Für Auftragsverarbeitungen gelten gesonderte Verträge gemäß Art. 28 DSGVO.

14 Freistellung

(1) Der Kunde stellt Evocom auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Evocom wegen einer Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden, wenn und soweit diese auf einem Verhalten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung beruhen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Anwendung, der unzulässigen Verarbeitung oder Veröffentlichung von Inhalten, oder aus sonstigen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen und angemessenen Rechtsverteidigung (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten), sofern Evocom den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung informiert, diesem Gelegenheit zur Mitwirkung gibt und keine Anerkennung oder vergleichsweise Regelung ohne Zustimmung des Kunden erfolgt. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass er die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Führt eine von Evocom zu vertretende Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter dazu, dass der Kunde die vertraglich geschuldete Leistung nicht nutzen kann, wird Evocom nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen, (ii) die Leistung so abändern, dass keine Schutzrechte verletzt werden, oder (iii) die betroffene Leistung gegen Erstattung der vom Kunden gezahlten Vergütung – abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgelts – zurücknehmen. Ist keine dieser Maßnahmen zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich, gilt Ziffer (iii). Evocom informiert den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt das weitere Vorgehen ab.

(3) Die Regelung in Absatz 1 gilt ausdrücklich auch für Inhalte jeder Art (z. B. Texte, Bilder, Videos, Daten), die durch Nutzung der Anwendung Evocom AI erzeugt und vom Kunden gespeichert, verarbeitet, veröffentlicht oder in sonstiger Weise genutzt werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung solcher Inhalte zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Schutzrechte Dritter. Evocom übernimmt keine Haftung für die rechtliche Korrektheit, Originalität oder Schutzrechtsfreiheit von KI-generierten Inhalten. Der Kunde stellt Evocom insoweit von sämtlichen, berechtigten Ansprüchen Dritter sowie von sowie von notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die geltend gemachte Rechtsverletzung zu vertreten hat.

15 Haftung

(1) Evocom haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung von Evocom auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Evocom ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet Evocom nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(5) Die Haftung nach Ziffer 2 ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadenfalls gezahlte Vergütung beschränkt (ausgenommen Guthaben für Verbrauchskosten). Bestand der Vertrag kürzer, gilt die bis dahin gezahlte Vergütung als Begrenzung.

(6) Evocom weist ausdrücklich darauf hin, dass die durch externe KI-Dienstleister (z. B. LLMs, Model-Provider, API-Dienste) generierten Ergebnisse auf Wahrscheinlichkeiten beruhen und fehlerhaft sein können. Evocom übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte vor einer etwaigen Weiterverwendung selbst zu prüfen. Die Haftung von Evocom für Auswahl- oder Integrationsverschulden bleibt unberührt.

(7) Für Schäden, die dem Kunden durch das Verhalten oder Versäumnisse von externen KI-Anbietern entstehen, haftet Evocom nicht. Evocom wird auf Wunsch des Kunden etwaige eigene Ansprüche gegen solche Anbieter an den Kunden abtreten, soweit dies nach deren Vertragsbedingungen zulässig ist. (Für Drittanbieterinhalte gilt ergänzend Kapitel §6 – Nutzung von KI und Drittanbietern)

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Evocom.

16 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird entsprechend des Angebots für eine monatliche oder jährliche Laufzeit geschlossen.

(2) Die Laufzeit verlängert sich automatisch um die jeweilige ursprüngliche Laufzeit (Monat oder Jahr), sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen bei monatlicher bzw. 3 Monaten bei jährlicher Laufzeit zum Laufzeitende in Textform (§ 126b BGB) gekündigt wird.

(3) Käufe über den Microsoft-Store unterliegen den dort geltenden Vertrags- und Kündigungsbedingungen. Kündigungen sind in diesem Fall direkt dort vorzunehmen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag (z. B. Zahlungspflicht, Geheimhaltung, Lizenzbestimmungen) verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, oder bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Kunden.

(5) Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang zur Anwendung für den Kunden und seine Nutzer gesperrt. Evocom stellt dem Kunden auf Anforderung binnen 30 Tagen nach Vertragsende eine exportierbare Kopie seiner Daten in einem gängigen Format bereit. Personenbezogene Daten werden spätestens 90 Tage nach Vertragsende endgültig gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die datenschutzkonforme Löschung richtet sich nach Kapitel 16.

17 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts des Vertragswerks sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei („vertrauliche Informationen“) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem Vertragswerk beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(4) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit des gesamten Vertragswerks sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des letzten unter diesem Vertrag geschlossenen Vertrags.

18 Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.

(2) Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Evocom wird als Auftragsverarbeiter die Kundendaten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeiten und diese nicht zu eigenen Zwecken, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen, verwenden. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung von Daten, die durch Evocom zuvor in eine Form gebracht wurden, die eine Rückführung auf natürliche Personen oder spezifische Kunden ausschließt (z. B. durch Aggregation, Anonymisierung oder Pseudonymisierung). Solche Daten dürfen von Evocom zur Analyse, Optimierung und Weiterentwicklung der Anwendung verwendet werden.

(4) Alle Kundendaten in Evocom AI werden in Azure-Rechenzentren der EU gespeichert. Sofern Daten von integrierten Drittanbietern gespeichert werden, hat keinen Einfluss darauf.

19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Evocom Informationssysteme GmbH in Waiblingen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder aufgrund des Vertrages ist Waiblingen, soweit die Wahl des Gerichtsstandes rechtlich zulässig ist.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Evocom Informationssysteme GmbH